ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle von uns der Gastrokopf GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Walsrode HRB 211494, Steuer ID 4621306951, vertreten durch die Geschäftsführer Mahsa Kelkenberg, Gennadij Zaiats und Krischan Soeken.

Telefonnummer: 0421/6963860 E-Mail: info@meierei-bremen.de

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden (Unternehmer) akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir die Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

2. Gegenstand

(1) Diese AGB gelten für alle von uns beworbenen öffentlichen Veranstaltungen der Meierei Bremen

(2) Sie gelten außerdem für die Planung und Durchführung von Events (Eventplanung), mithin Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Veranstaltungsräumen, Konferenz-, Bankett-Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Konfirmationsfeiern etc.), Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für Sie erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung (Catering etc.).

(3) Außerdem gelten die AGB für Verträge betreffend das Catering und die Überlassung von Equipment außerhalb der Räumlichkeiten.

3. Vertragsabschluss

(1) Die von uns beworbenen öffentlichen Verantaltungen der Meierei Bremen

(2) Bei der mietweisen Überlassung unserer Räumlichkeiten (Eventplanung) sowie dem Catering gilt, dass der Vertrag durch Ihre Annahme unseres Angebotes

zustande kommt. Wir bestätigen die Buchung durch Übergabe oder Übersendung der Auftragsbestätigung an Sie.

(3) Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Dienstleistungs- und Preisübersicht in der jeweils geltenden Fassung sowie die geltenden Nichtraucher- und Jugendvorschriften.

(4) Wir erbringen unsere Leistungen entsprechend des Angebotes und der Dienstleistungsbeschreibung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Wir erbringen, die von Ihnen gebuchten und von uns zugesagten Leistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(2) Bei der Buchung von Veranstaltungstickets bedeutet dies, das wir Sie zu der gebuchten Veranstaltung einlassen müssen (Besuchsrecht). Zum Nachweis, dass Sie unser Vertragspartner sind und Sie von uns das Besuchsrecht erworben haben, werden Sie aufgefordert das von Ihnen ausgedruckte oder mitgebrachte Ticket vorzuzeigen. Dieses wird bei der Veranstaltung eingescannt. Wir werden auch dann von unserer Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigtem Vertragspartner identisch ist. Sie sind dafür verantwortlich, dass keine andere Person die Möglichkeit hat mit Ihrem Ticket missbräuchlich Einlass zu erlangen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbes. Durchs Scannen der Tickets) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein. Sollte Ihr Ticket missbräuchlich vervielfältigt worden sein und beim Einlass von mehreren Personen vorgezeigt worden sein, wird nur die Person eingelassen, die das erste Ticket bei sich führt. Eine Kontrolle, wer das Ticket rechtmäßig benutzt, erfolgt von unserer Seite nicht.

(3) Sie sind verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.

(4) Die Preise für die jeweilige Veranstaltung können Sie direkt den jeweiligen Angebotsinformationen und der Veranstaltungsbeschreibung entnehmen. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.

(5) Alle anfallenden Entgelte sind Vertragsabschluss fällig. Sie sind im Voraus und ohne Abzug zu entrichten.

(6) Wir können bei Vertragsabschluss im Rahmen der Eventplanung bzw. des Caterings von Ihnen eine angemessene Vorauszahlung (Abschlagszahlung) in Höhe bis zu 50% des Rechnungsbetrages verlangen. Der Restbetrag ist fällig und zu zahlen innerhalb von 8 Tagen nach Ihrem Erhalt der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart.

(7) Sollten in unseren Rechnungen ein unrichtiger Steuersatz und -betrag ausgewiesen sein – beispielweise, weil sich die anzuwendenden Steuersätze (nachträglich) ändern-, werden wir Ihnen eine korrigierte Rechnung, die den anzuwendenden Steuersatz sowie den danach errechnenden Steuerbetrag ausweist. Übermitteln.

5. Zahlungsbedingungen Veranstaltungstickets, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Sie können den Preis der Veranstaltungstickets nach der angebotenen Wahl vornehmen.

(2) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch dann berechtigt, wenn Sie Ansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.

(3) Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

6. Rückgabe der Tickets beim Kauf von Veranstaltungstickets

(1) Die Veranstaltungstickets können nicht zurückgegeben werden. Sie werden grundsätzlich nur dann von uns zurückgenommen und der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung von uns abgesagt und/oder die Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt wird.

(2) Eine Ausnahme gilt für Kohlfahrten und Brunch: wenn diese schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsdatum storniert werden, werden für 10% dieser Tickets die Kosten erstattet. Als Berechnungsgrundlage gilt die vorher gemeldete Personenzahl.

7. Stornierung des Kunden bei Eventplanung

(1) Sie können die bei uns gebuchten Events in Textform stornieren. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes Stornierungsbedingungen Dritter gelten, sind diese ergänzend vereinbart.

(2) Wir sind berechtigt, bei einer Stornierung des Events

– Bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 30% des vereinbarten Preises

– Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50% des vereinbarten Preises

– Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% des vereinbarten Preises

– Bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin 90% des vereinbarten Preises

In Rechnung zu stellen. Bei jeder späteren Stornierung sind 100% des vereinbarten Preises von Ihnen zu zahlen.

(3) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch den vorstehenden Absatz 2 berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

8. Rücktritt von unserer Seite

(1) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten können, sind wir in diesem Zeitraum unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich vereinbarten Veranstaltungsräumen vorliegen und Sie auf unsere Rückfrage auf Ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichten.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß §4 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Außerdem sind wir berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind beispielweise:

– Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Veranstaltung oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zu Ihrer Person oder zum Zweck der Veranstaltung gebucht werden. Ebenso wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist oder wenn der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt unsererseits haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.

9. Änderungen der Gäste-/Teilnehmerzahl & der Veranstaltungszeit bei Eventplanung

(1) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss uns spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung in Textform.

(2) Die Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von uns bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

(3) Im Fall der Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

(4) Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu berechnen und festzusetzen sowie daneben die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass Ihnen dies unzumutbar ist.

(5) Ändern oder verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesen Abweichungen zu, so können wir diese

zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden an der Änderung.

10. Technische Einrichtungen

(1) Wenn wir auf Ihre Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir in Ihrem Namen, in Vollmacht und auf Ihre Rechnung. Sie haften für die pflegliche Behandlung und die Ordnungsgemäße Rückgabe und stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

(2) Eine Verwendung von eigenen technischen (elektrischen) Anlagen, wie Musikanlagen o.ä. unter Nutzung unseres Stromnetzes bedarf unsere Zustimmung in Textform. Sollten durch die Verwendung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Anlagen auftreten, gehen diese zu Ihren Lasten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

(3) Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend behoben.

11. Sachen des Kunde: Verlust oder Beschädigung

(1) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Ihre Gefahr in den Veranstaltungsräumen. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

(2) Von Ihnen etwaig mitgebrachte eigenes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wir können hierfür einen behördlichen Nachweis anfordern. Erfolgt ein solcher Nachweis auf Verlangen nicht, können wir nach Vorankündigung bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Ihre Kosten entfernen.

(3) Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorher mit uns abzustimmen und von uns zu genehmigen.

(4) Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Ansonsten können wir die nicht entfernten Gegenstände auf Ihre Kosten entfernen oder lagern. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können wir für die Dauer des Verbleibes eines

angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

12. Haftung

(1) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen und bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(2) Sollten Störungen oder Mängel im Rahmen der Vermietung an unseren Leistungen auftreten, sind wir bei Kenntnis oder nach unverzüglicher Rüge durch Sie bemüht, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sie sind verpflichtet, sdas Ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ferner sind Sie verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

(3) Alle Ansprüche gegen uns verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem jährlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserseits beruhen.

13. Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Sofern Sie Unternehmer sind, haften Sie für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus Ihrem Bereich oder Sie selbst verursacht werden.

(2) Sie müssen die Räume und etwaig überlassene Sachen sowie die gemeinsam genutzten Räume und zur Verfügung gestellten Sachen pfleglich behandeln und dafür Sorge tragen, dass die Nutzung anderer Räume oder Gemeinschaftsflächen nicht beeinträchtigt wird, die gilt insbesondere für Lärmbelästigungen.

(3) Bei privaten Veranstaltungen, bei denen wir nicht die Musikgestaltung übernommen haben und stellen, sind sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) von Ihnen vorzunehmen und einzuholen. GEMA-Gebühren sind von Ihnen zu tragen und abzurechnen. Ob Gebühren für Ihre Feier anfallen, können Sie direkt bei der GEMA erfragen.

(4) Wir haben das alleinige Hausrecht in allen Räumen und auf dem Gelände. Wir sind bzw. ein von uns beauftragter Dritter, ist jederzeit berechtigt, die Räume zu betreten, insbesondere bei Vorliegen einer Gefährdung oder eines sonstigen wichtigen Grundes.

(5) Für sämtliche Schäden an den zur Nutzung überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und Anlagen, die aus fahrlässiger, grob fahrlässiger und/oder absichtlich schädlicher Nutzung bzw. Behandlung durch Sie und/oder Ihre Besucher oder Mitbenutzer entstehen, haften Sie uns in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Gleiches gilt für alle durch Sie, Ihre Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Schäden an den weiteren Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und Anlagen. Verpflichtungen bezüglich der Nutzung der Mieträume ergeben sich weiterhin aus der Hausordung.

14. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlich Gerichtstand der Sitz des Verkäufers, Bremen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Sie sind unwirksam.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Bremen, 15.11.2023